Betreutes Wohnen für Ältere
Betreutes Wohnen für Ältere
Jun 15
Heutzutage kommt es oft zu dem Ausspruch, dass es immer mehr ältere Menschen geben würde. Doch diesen Zustand kann man relativ betrachten. Denn im Grunde kommen nicht immer mehr ältere Menschen, sondern es gibt immer weniger junge Menschen, die arbeiten und damit den Lebensunterhalt der älteren Menschen im Rentenalter absichern. Um 1880 gab es für einen 75-jährigen etwa 78 jüngere Menschen.
In heutiger Zeit gibt es hingegen für einen 75-jährigen nur noch etwa 11 jüngere Personen. Rein statistisch betrachtet sollen im Jahr 2050 auf einen 75-jährigen nur noch etwa 3,5 Personen fallen. Somit wird ersichtlich, dass die Zahl der jüngeren, arbeitenden Gesellschaftsschichten immer kleiner wird und daher immer weniger Menschen in die Sozialkassen einzahlen. Dabei stellt sich die Frage, wie ein älterer Mensch am würdigsten Leben kann. Denn jeder möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen, ein Altenheim sollte dabei nur die letzte Möglichkeit einer Unterbringung sein. Hierbei stellt sich das Betreute Wohnen für Ältere als eine immer häufiger genutzte Möglichkeit für das Leben im Alter dar.
Alternative zum Altenheim
Das betreute Wohnen wird für immer mehr ältere Menschen zu einer willkommenen Alternative zu den Altenheimen. Dabei handelt es sich um ein Haus, in dem jeder Anwohner seine eigene Wohnung besitzt, die er nach seinem Ermessen und Wunsch gestalten und nutzen kann. Die Bewohner des Hauses können sich zum Essen treffen, falls sie nicht in ihrer eigenen Wohnung speisen möchten. Dadurch haben sie viel Freiheit und können oftmals nach ihren Wünschen vorgehen. Gegen Bezahlung können sie Dienstleistungen wie Wäsche waschen oder Wohnung putzen in Anspruch nehmen. Ein Pflegebett ist zudem bei Krankheitsfall stets vorhanden. Diese Wunschvorstellungen für ältere Menschen müssen kein Wunschdenken bleiben. Es gibt zudem in Deutschland die DIN-Norm 77800. Diese misst auf dem Markt die Qualität der jeweiligen betreuten Wohnungen. Daran können die Betreiber von betreutem Wohnen ihre Qualität messen und erfahren, welchen Standards ihr betreutes Wohnen genügen muss. Demnach besagt DIN 77800 etwa, dass in einem Vertrag über betreutes Wohnen die Ausstattung und Größe der Wohnung angegeben werden muss. Eine Mindestgröße wird jedoch nicht vorgegeben. Auch muss im Vertrag stehen, ob Haustiere zugelassen sind und welche Serviceleistungen Wahlleistungen und welche Pflichtleistungen sind.
Dienstleistungsvorgaben der DIN 77800
An eine rund um die Uhr besetzte Empfangsstelle muss ein Notruf angebracht sein. Aus Hygienegründen muss eine regelmäßige Reinigung von Allgemeinflächen wie Keller, Treppenhaus oder Gemeinschaftsräumen gewährleistet werden. Auch die Müllentsorgung sowie ein Räum- und Streudienst muss gesichert sein. Zu gewissen Zeiten müssen in den Wohnanlagen Beratungen stattfinden, wie etwa Beratungen zu Krisensituationen einer Erkrankung oder bei Behördenangelegenheiten. Sollte der Anwohner Kontakt zu ambulanten oder hauswirtschaftlichen Diensten wünschen, so muss er hierbei Hilfe erhalten. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen und Nachbarschaftshilfe müssen für die Förderung der Gemeinschaft unterstützt werden. Neben dem Wohnangebot und den Grundleistungen muss dem Anwohner die Möglichkeit gegeben werden, Wahlleistungen anzufordern. Hierzu gehören beispielsweise pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen, haustechnische Dienste für etwa Reparaturen, Hol- und Bringdienste für beispielsweise Einkäufe oder Leistungen im Krankheitsfall.
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